Allgemeine Infos zur Bildungsprämie

Die Bildungsprämie ist ein bundesweites Angebot des Staates mit dem Ziel, Berufstätigen oder Wiedereinsteigern stetige Fortbildung zu erleichtern, damit sie im Job erfolgreich bleiben oder noch erfolgreicher werden. Denn bekanntlich ist eine regelmäßige Weiterbildung ein sehr wichtiger Bestandteil, um im heutigen Berufsleben nicht nur mithalten, sondern auch aufsteigen zu können. Die Bildungsprämie unterstützt Berufstätige oder Rückkehrer (zum Beispiel nach einer Pause wegen Elternzeit o. ä.), die ein Einkommen von bis zu 20.000 Euro (bei Verheirateten bis zu 40.000 Euro) brutto jährlich verdienen, dabei, sich gezielt fortzubilden, um den Anforderungen unserer modernen Arbeitswelt gerecht werden zu können. Die Bildungsprämie besteht aus dem Prämiengutschein und dem „Weiterbildungssparen“.

Wie funktioniert die Prämie konkret?

Unter den genannten Voraussetzungen (Höchstgrenze des bisherigen Einkommens) können sie einen Prämiengutschein in Höhe von bis zu 500 Euro beantragen, um eine Weiterbildungsmaßnahme zu finanzieren. Voraussetzung ist, dass die selbst mindestens den gleichen Betrag auch selbst beisteuern. Die Prämie kann für alle Maßnahmen genutzt werden, die der beruflichen Weiterbildung dienen, also natürlich auch für Sprachreisen und Sprachkurse. Um ihren eigenen Anteil beizusteuern, können sie auf das sogenannte Weiterbildungssparen zurückgreifen. Es ist im Vermögensbildungsgesetz geregelt und ermöglicht solche Finanzierungen von Weiterbildungsmaßnahmen aus angesparten Guthaben, auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist. Voraussetzung ist also ein Ansparguthaben durch die Arbeitnehmer-Sparzulagen. Wenn sie diese Finanzierungshilfe in Anspruch nehmen möchten, müssen sie sich zunächst bei einer neutralen Beratungsstelle beraten lassen. Wenn diese Beratungsstelle ihr Anliegen befürwortet, erhalten sie eine Prämie, die sie an den Anbieter ihrer Maßnahme weiterleiten müssen.

Die Bildungsprämie für Sprachreisen

Die Bildungsprämie können sie wie erwähnt für alle möglichen Arten der Weiterbildung nutzen, die ihre Chancen im Job erhöhen. Dazu zählen selbstverständlich auch Sprachreisen. Denn auf Sprachreisen geht es zwar in erster Linie um das Lernen beziehungsweise Perfektionieren vorhandener Sprachkenntnisse, aber eben nicht nur. Durch eine Sprachreise profitieren sie zusätzlich dadurch, dass sie wichtige Auslandserfahrungen sammeln. Wenn sie im Beratungsgespräch gute Gründe aufzählen können, warum es kein Sprachkurs, sondern eine Sprachreise sein sollte, die bezuschusst wird, hilft ihnen das sehr. Gute Argumente gibt es ja genug. Sie sollten sich auf ein entsprechendes Gespräch bei der Institution, die ihnen ihre Bildungsprämie ausstellen soll, in jedem Fall gut vorbereiten. Achtung: Sie können die Bildungsprämie nur einmal jährlich nutzen. Und es gilt: Beantragen sie den Zuschuss nur (!) für den Sprachkurs im Ausland und nicht für die Reise!

Die Bildungsprämie für Sprachkurse

Was für die Bildungsprämie für Sprachreisen gilt, gilt grundsätzlich auch für Bildungsprämien für Sprachkurse. Nur dürfte es hier vielleicht noch einfacher sein, einen entsprechenden Antrag bewilligt zu bekommen, weil die Kosten eines Sprachkurses im Inland natürlich geringer sind als die im Ausland. Die Bildungsprämie für einen Sprachkurs ist ein sinnvolles Instrument für viel Erwerbstätige, denn in unserer globalisierten und schnellen Wirtschaftswelt bedarf es immer mehr Qualifikationen und eines lebenslangen Fortbildens, will man nicht irgendwann zurückfallen. Die Bildungsprämie für eine Sprachreise sollten sie – natürlich nur, wenn sie alle genannten Voraussetzungen erfüllen – auf jeden Fall in Anspruch nehmen, können sie doch dadurch ihre eigenen Kosten für diese wichtige Weiterbildungsmaßnahme erheblich senken.