Machen Reiseversicherungen Sinn?

Reiseversicherungen sind ganz allgemein Versicherungsverträge, die verschiedene Risiken im Zusammenhang mit Reisen und Auslandsaufenthalten abdecken. Wir stellen ihnen hier die wichtigsten - die Reisekrankenversicherung, die Reiseunfallversicherung, die Reisehaftpflichtversicherung und die Gepäckversicherung - vor:

Die Reisekrankenversicherung

Ihre gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für "Schadensfälle" nur dann, wenn sie sich innerhalb "Schengen-Staaten" (Staaten, die ein Sozialabkommen mit der BRD haben) zutragen. Zu den Schengen-Staaten gehören die meisten europäischen Staaten. Innerhalb dieser Zone erstatten die Gesetzlichen Krankenversicherungen jedoch ausschließlich die Behandlungskosten, die bei gleicher Behandlung innerhalb Deutschlands geleistet würden. Wenn Reisende also krank werden oder im Zielland einen Unfall haben, reicht der Versicherungsschutz durch die Gesetzlichen in der Regel nicht aus, um alle Kosten zu decken. Wichtig: Außerhalb der Schengen-Staaten haben sie über ihre gesetzliche Krankenversicherung überhaupt keinen Versicherungsschutz! Im Ernstfall müssten sie demnach ihre gesamte Behandlung komplett selbst zahlen.
Eine passende Reise- / Auslandskrankenversicherung schützt Reisende vor unter Umständen sehr hohen Arzt- und Behandlungskosten, die im Ausland entstehen können. Sie übernimmt zum Beispiel auch die Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport nach Deutschland.

Weitere Infos finden sie hier: Reisekrankenversicherung

Eine Reiseunfallversicherung kommt für entstandene und auch dauernde finanzielle Nachteile auf, die der versicherte Reisende in Verbindung mit einem Unfall im Reiseland erlitten hat. Dazu gehören Leistungen für Bergung und Rücktransport, bei fortbestehender Invalidität sowie im Todesfall. Eine gute Reiseunfallversicherung ist insbesondere dann sinnvoll, wenn sie im Urlaub sportlichen Aktivitäten wie Surfen, Tauchen, Skifahren, etc. nachgehen. Wenn sie bereits eine allgemeine Unfallversicherung abgeschlossen haben, können sie zunächst bei ihrem Versicherer nachfragen, inwieweit ihre Police auch Auslandsaufenthalte abdeckt.

Weitere Infos finden sie hier: Reiseunfallversicherung

Die Auslandshaftpflichtversicherung

Tipp: Überprüfen sie zunächst ihre Privathaftpflichtversicherung. Hat Ihre Police eine weltweite Deckung oder ist ihr Versicherungsschutz auf Deutschland beschränkt? Falls der Schutz nur auf Deutschland beschränkt ist, sollten sie darüber nachdenken zur ergänzenden Deckung zusätzlich eine Reisehaftpflichtversicherung abzuschließen. Sie kann ihnen viel Ärger ersparen, falls sie während Ihres Auslandsaufenthaltes einen Sach- oder Personenschaden verursachen.

Weitere Infos finden sie hier: Auslandshaftpflichtversicherung

Die Reisegepäckversicherung

Die Reisegepäckversicherung ersetzt den Zeitwert ihres Gepäcks bzw. den Schaden, der durch abhandengekommenes Gepäck auf Reisen entstanden ist. Dabei gelten gewisse Bedingungen (z.B. Überwachung des Gepäcks) sowie vereinbarte Höchstgrenzen für Wertsachen. Das Reisegepäck ist dann versichert, wenn sie es aufgegeben haben oder wenn es durch strafbare Handlungen Dritter, Unfälle beim Transport oder durch Feuer bzw. Elementarereignisse beschädigt wurde oder verloren geht.

Wann lohnt sich eine Versicherung ihres Gepäcks? Als Faustregel können sie sich merken: je wertvoller der Inhalt ihres Gepäcks, desto wichtiger wird die Reisegepäckversicherung. Wer demnach seine teure Foto-Ausrüstung oder teuren Schmuck mit in den Urlaub nehmen möchte, sollte darüber nachdenken eine entsprechende Versicherung abzuschließen.

Weitere Infos finden sie hier: Reisegepäckversicherung

auslandszeitVersicherung

In Kooperation mit der HanseMekur Reiseversicherung AG bietet die INITIATIVE auslandszeit den Sondertarif "auslandszeitVersicherung" - Die Versicherung für Ihren Auslandsaufenthalt zu besonders günstigen Konditionen an:

Wer kann die auslandszeitVersicherung abschließen?

Von den Auslandszeit-Versicherungsprogrammen können Teilnehmer an Working Holiday-Programmen (Work & Travel, Freiwilligenarbeit, Farmarbeit), Sprachschüler, Praktikanten, Studenten, Stipendiaten sowie Doktoranden bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres profitieren. Das Programm gilt darüber hinaus für Teilnehmer:

  • mit deutscher Staatsangehörigkeit während eines Auslandsaufentahltes
  • mit anderer Staatsangehörigkeit, sofern sie ihren ständigen Wohnsitz (seit mindestens 2 Jahren) in Deutschland haben während eines Auslandsaufenthaltes
  • mit ausländischer Staatsangehörigkeit während eines Aufenthaltes in Deutschland

Die Auslandszeit-Versicherungsprogramme beziehen sich auf Reisen, die länger als 3 Wochen dauern und außerhalb der EU stattfinden. Gut zu wissen: Reisen sie vorzeitig aus ihrem Auslandsaufenthalt ab, werden ihre Versicherungsbeiträge ohne zusätzliche Kosten / Bearbeitungsgebühren erstattet.

auslandszeit Krankenversicherung

Mit Abschluss einer auslandszeit Krankenversicherung profitieren sie unter anderem von:

  • einem weltweiten Versicherungsschutz, inklusive USA + Kanada (Ausnahme: nicht im Land des ständigen Wohnsitzes)
  • einer maximal buchbaren Reisedauer von 60 Monaten (5 Jahre)
  • null Selbstbeteiligung im Schadensfall
  • vom Versicherungsschutz während des Heimaturlaubes (6 Wochen im Jahr)

Weitere Infos finden sie hier: auslandszeit Krankenversicherung

auslandszeit Unfall- und Haftpflichtversicherung

Die auslandszeit Unfall- und Haftpflichtversicherung bietet ihnen:

  • ebenfalls weltweiten Versicherungsschutz, inklusive USA + Kanada (Ausnahme: nicht im Land des ständigen Wohnsitzes)
  • eine maximal buchbare Reisedauer von 60 Monaten (5 Jahre)
  • ein kombiniertes Sachpaket aus Unfall- und Privathaftpflichtversicherung
  • Praktikumsschäden sind in der Haftpflicht mitversichert

Weitere Infos finden sie hier: auslandszeit Unfall- und Haftpflichtversicherung

auslandszeit Gepäckversicherung

Bietet umfassenden Schutz bei Verlust oder Beschädigung Ihres Gepäcks:

  • weltweiter Versicherungsschutz, inklusive USA + Kanada (Ausnahme: nicht im Land des ständigen Wohnsitzes)
  • maximal buchbare Reisedauer von 60 Monaten (5 Jahre)
  • keine Selbstbeteiligung im Schadensfall
  • keine Altersbegrenzung
  • Versicherungssumme: bis 2000 € (Zeitwert)

Weitere Infos finden sie hier: auslandszeit Reisegepäckversicherung